Stornierungsbedingungen

Auszug aus der Deutschen Hotelordnung

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist,bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt ( Hotel oder Pension ) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet,bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Anwendungen.

5.
a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.( 80 % des Gesamtpreises )

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.